Zusätzliche Betreuungsleistungen (SGB XI)
Dieses Angebot beinhaltet eine Übernahme von allgemeiner Betreuung von Menschen mit einem erhöhten Betreuungsbedarf im häuslichen Bereich.
Pflegebedürftige ab mindestens Pflegegrad 1, haben die Möglichkeit, zusätzliche Betreuungsleistungen in Höhe von 131,-€ monatlich in Anspruch zu nehmen. Der Betrag ist zweckgebunden für Betreuungsleistungen einzusetzen und wird durch den Pflegedienst erbracht.
Wurden die Leistungsansprüche nicht aufgebraucht, so sind sie auf die Folgemonate übertragbar.
Bereiche der zusätzlichen Betreuungsleistungen sind:
- Beschäftigung, Beaufsichtigung, Anleitung des Pflegebedürftigen in der Häuslichkeit bei Abwesenheit der pflegenden Angehörigen
- Beschäftigung, Beaufsichtigung außerhalb der Häuslichkeit in Kleingruppen
- Förderung der geistigen Fähigkeiten durch z.B. Erinnerungsübungen, Schulung der Sinne, Erzählen, Vorlesen, Singen, Basteln
- Motivation zu Unternehmungen außer Haus, Begleitung bei Spaziergängen, Ausflügen, Friseurbesuchen, gemeinsames Einkaufen