Häusliche Pflege (SGB XI)
Die häusliche Pflege wird nach Leistungskomplexen erbracht und abgerechnet. Dies ist im Pflegeversicherungsgesetz sowie in den Verträgen zwischen den Pflegediensten und Pflegekassen so festgelegt. Ihre Pflegeversicherung übernimmt einen Teil der Kosten. Die Höhe der Beteiligung durch Ihre Pflegekasse ist abhängig von Ihrem Pflegegrad und beträgt zurzeit bei:
- Pflegegrad 1: 0,-€
- Pflegegrad 2: 796,-€
- Pflegegrad 3: 1.497,-€
- Pflegegrad 4: 1.859,-€
- Pflegegrad 5: 2.299,-€
Die vom Pflegedienst erbrachten Leistungen werden als Sachleistungen bezeichnet.
Durch die Pflegeversicherung nicht gedeckte Kosten sind selbst zu entrichten, ggf. übernimmt Ihr zuständiges Sozialamt die nicht gedeckten Kosten.