Häusliche Krankenpflege (SGB V)

Zur Sicherstellung einer ärztlichen Behandlung in Ihrer Häuslichkeit kann der behandelnde Arzt bestimmte Aufgaben an den Pflegdienst delegieren. Die Kosten hierfür übernimmt i.d.R Ihre Krankenversicherung. Über die gesetzlichen Zuzahlungen informiert Sie gerne Ihre Krankenkasse. Nach ärztlicher Verordnung können wir folgende Behandlungsleistungen übernehmen:

Anleitung bei der Grundpflege
Anleitung bei der Behandlungspflege
Bedienung und Überwachung eines Beatmungsgerätes
Blasenspülung
Blutdruckmessung
Blutzuckermessung
Dekubitusbehandlung
Drainagen versorgen und überprüfen
Einlauf, Klistier, Klysma, digitale Enddarmausräumung
Flüssigkeitsbilanzierung
Infusion i.m.
Inhalation
Injektion i.v., i.m. und s.c.
Injektionen richten
Instillation
Kälteträger auflegen
Versorgung eines suprapubischen Katheters
Katheterisierung der Harnblase
Spezielle Krankenbeobachtung
Legen und Wechseln einer Magensonde
Medikamentengabe
Versorgung einer PEG
Stomabehandlung
Wechsel und Pflege einer Trachealkanüle
Pflege des zentralen Venenkatheters
Wundverband
Kompressionsverbände und -strümpfe
stützende und stabilisierende Verbände