Häusliche Krankenpflege (SGB V)
Zur Sicherstellung einer ärztlichen Behandlung in Ihrer Häuslichkeit kann der behandelnde Arzt bestimmte Aufgaben an den Pflegdienst delegieren. Die Kosten hierfür übernimmt i.d.R Ihre Krankenversicherung. Über die gesetzlichen Zuzahlungen informiert Sie gerne Ihre Krankenkasse. Nach ärztlicher Verordnung können wir folgende Behandlungsleistungen übernehmen:
- Anleitung bei der Grundpflege
- Anleitung bei der Behandlungspflege
- Bedienung und Überwachung eines Beatmungsgerätes
- Blasenspülung
- Blutdruckmessung
- Blutzuckermessung
- Dekubitusbehandlung
- Versorgen und Überprüfen einer Drainage
- Einlauf, Klistier, Klysma, digitale Enddarmausräumung
- Flüssigkeitsbilanzierung
- Infusion i.m.
- Inhalation
- Injektion i.v., i.m. und s.c.
- Richten einer Injektion
- Instillation
- Auflegen eines Kälteträgers
- Versorgung eines suprapubischen Katheters
- Katheterisierung der Harnblase
- Spezielle Krankenbeobachtung
- Legen und Wechseln einer Magensonde
- Medikamentengabe
- Versorgung einer PEG
- Stomabehandlung
- Wechsel und Pflege einer Trachealkanüle
- Pflege des zentralen Venenkatheters
- Wundverband
- Kompressionsverband und –strümpfe
- stützende und stabilisierende Verbände