Beratungsbesuche § 37.3 (SGB XI)

Pflegebedürftige können ein monatliches Pflegegeld bei Ihrer Pflegekasse beantragen. Das Pflegegeld soll Sie in die Lage versetzen, Ihre Pflege über ehrenamtlich Tätige selbst zu organisieren und zu finanzieren.

Damit ein Pflegegeld gewährt wird, muss ein Pflegedienst regelmäßig die Versorgungssituation vor Ort überprüfen. Der Pflegedienst kommt zu Ihnen in die Häuslichkeit und beurteilt Ihre pflegerische Situation.

Darüber hinaus berät der Pflegedienst Sie über mögliche Risiken, Verbesserungspotenziale und mögliche Hilfsmittel. Anschließend meldet der Pflegedienst Ihrer Pflegekasse den erfolgten Beratungsbesuch und Sie bekommen das Pflegegeld von Ihrer Pflegekasse überwiesen.

Die Beratungsbesuche erfolgen bei Pflegestufe 1 und 2 halbjährlich, bei Pflegestufe 3 vierteljährlich.
Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach Ihrem Pflegegrad und beträgt zurzeit bei: